Aufforderung an die Personensorgeberechtigten zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch
Werte Erziehungsberechtigte,
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind/Ihre schulpflichtig werdenden Kinder an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes aus amtsärztlicher Sicht den Status der körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Gesundheit des Kindes/der Kinder festgestellt hat, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Personensorgeberechtigten persönlich in den einzelnen Grundschulen zu folgenden Zeiten:
Grundschule Osterweddingen – Dodendorfer Straße 30
Anmeldung von Kindern der Kindertagesstätten Dodendorf und Stemmern
Montag, 16.02.2026 13.00 – 14.30 Uhr
Anmeldung von Kindern der Kindertagesstätten Osterweddingen und Sülldorf
Dienstag, 17.02.2026 13.00 – 14.30 Uhr
Anmeldung von Kindern der Kindertagesstätte Langenweddingen und anderer Kitas
Mittwoch, 18.02.2026 13.00 – 14.30 Uhr
Grundschule Altenweddingen - Karlstraße 4a
Montag, 16.02.2026 07.20 – 13.00 Uhr
Dienstag, 17.02.2026 07.20 – 17.00 Uhr
Mittwoch, 18.02.2026 07.20 – 13.00 Uhr
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- der Impfpass des Kindes/der Kinder
- sowie das Kind/die Kinder persönlich.
sowie
- bei Alleinsorgeberechtigten eine Bescheinigung des Jugendamtes über das alleinige Sorgerecht.
Mit freundlichen Grüßen Sülzetal, 10.01.2026
Gemeinde Sülzetal
Schulträger