Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie im Sülzetal Briefwahlunterlagen beantragen können. Oder wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.
Wer kann im Sülzetal Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Sülzetaler Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Einwohnermeldeamt Sülzetal rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge erfolgen.
- Des Weiteren können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem auch über ein Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.
- Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung lässt sich die Beantragung auf digitalem Weg besonders komfortabel ansteuern.
Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.