Landtagswahl 2026
Am Sonntag, dem 6. September 2026, wird der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes und sein zentrales Gesetzgebungsorgan. Seine Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl.
➡ Briefwahl beantragen: Ab dem 30. Juli 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequem online beantragen – hier geht es direkt zum Online-Antrag.
Wahltag
Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 den Termin für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt auf
Wahltag: Sonntag, 6. September 2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
Ein neuer Landtag wird alle fünf Jahre gewählt (Art. 43 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Eine Stichwahl ist bei der Landtagswahl nicht vorgesehen.
So wird gewählt: Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeits- und Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird in jedem der 41 Wahlkreise ein Direktbewerber (Kreiswahlvorschlag) gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei (Landeswahlvorschlag) gewählt. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag maßgeblich.
In den Landtag ziehen grundsätzlich nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Hürde).
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist jede Person, die
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Bitte beachten Sie: Bei der Landtagswahl gilt – anders als bei Kommunal- und Landratswahlen – ein Mindestalter von 18 Jahren. Außerdem sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt; Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können an der Landtagswahl nicht teilnehmen.
Rechtsgrundlage: § 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG); Art. 42 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.
Deutsche im Ausland
Wer seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat und sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, bleibt wahlberechtigt und kann sein Wahlrecht per Briefwahl ausüben (siehe Toggler „Briefwahl").
Deutsche, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben und in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, können an der Landtagswahl in der Regel nicht teilnehmen. Anders als bei der Bundestagswahl besteht für reine Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Sachsen-Anhalt kein Wahlrecht zur Landtagswahl. Maßgeblich ist der mindestens dreimonatige Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt.
Briefwahl
Sie möchten bei der Landtagswahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie Informationen, ab wann Sie im Sülzetal Briefwahlunterlagen beantragen können und wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.
Wer kann im Sülzetal Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Sülzetaler Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Einwohnermeldeamt Sülzetal rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- Schriftlich – zum Beispiel unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge.
- Über das Online-Formular (OLIWA-Antrag). Ab dem 30. Juli 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen über diesen Weg beantragen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.
- Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung lässt sich die Beantragung besonders komfortabel auf digitalem Weg ansteuern.
Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 6. September 2026, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Bitte beachten Sie bei einem Versand aus dem Ausland die längeren Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Wenn Sie im Sülzetaler Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, ist die Teilnahme per Briefwahl grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich. Für dauerhaft im Ausland lebende Deutsche ohne Wohnsitz in Sachsen-Anhalt besteht hingegen kein Wahlrecht zur Landtagswahl.
Kontakt
Gemeinde Sülzetal
Einwohnermeldeamt
Alte Dorfstraße 26
39171 Sülzetal
E-Mail: meldestelle[at]gemeinde-suelzetal.de
Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Sülzetal zur Landtagswahl 2026, sobald sie vorliegen.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Landtagswahl finden Sie nach dem Wahltag hier.