Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Volltext
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- aktuelles, biometrisches Passfoto
Kosten
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Frist
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zur Stärkung öffentlicher Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsverfahren dürfen mit Wirkung ab 01. Mai 2025 zur Überprüfbarkeit der Biometriekonformität von Passbildern in den Einwohnermeldeämtern ausschließlich digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.
Sollten Fotos für die Verwendung von Ausweisen bei einem Fotografen erstellt worden sein, müssen diese durch den Fotografen über die Anmeldung in einer Cloud an das Einwohnermeldeamt gesendet werden, um datenschutzrechtliche Bestimmung einzuhalten.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sülzetal verfügt über eine eigene Kamera, so dass Passfotos direkt vor Ort erstellt werden können. Zur Vereinfachung der Ausweis- oder Passbeantragung sollte zukünftig ausschließlich das Einwohnermeldeamt für die Erstellung der Fotos und die Beantragung des entsprechenden Dokumentes genutzt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder besser über die Homepage der Gemeinde – ist unbedingt notwendig.