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Geflügelpest-Ausbruch in Klein Oschersleben: Neue Schutzmaßnahmen im Landkreis Börde

Nachdem am 01.03.2026 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) in einem Hausgeflügelbestand in Klein Oschersleben amtlich festgestellt wurde , hat der Landkreis Börde eine neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Einrichtung von Restriktionszonen

Um den Ausbruchsort wurden zwei Schutzzonen festgelegt:

  • Schutzzone (Radius mind. 3 km): Umfasst u. a. Groß Germersleben, Klein Oschersleben (inkl. Bahnhof Siedlung und Flott's Höhe) sowie Peseckendorf.
  • Überwachungszone (Radius mind. 10 km): Umfasst zahlreiche Ortschaften in den Gemeinden Oschersleben, Stadt Wanzleben-Börde, Sülzetal und der Verbandsgemeinde Westliche Börde (u. a. Wanzleben, Seehausen, Kroppenstedt und Hadmersleben).

Wichtige Regeln für Tierhalter

Für alle Geflügelhalter innerhalb dieser Zonen gelten ab sofort strenge Auflagen:

  • Aufstallungspflicht: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten, nach oben wasserdichten Abdeckung und einer vogelsicheren Seitenbegrenzung (Maschenweite max. 25 mm) gehalten werden.
  • Meldepflicht: Wer seine Tierhaltung bisher noch nicht beim Landkreis registriert hat, muss dies unverzüglich nachholen. Akute Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle sind sofort dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz zu melden.
  • Strikte Biosicherheit: Es gelten strenge Hygienevorschriften, darunter Desinfektionsmaßnahmen an Stalleingängen, das Tragen von Schutzkleidung sowie strikte Zutrittsbeschränkungen für betriebsfremde Personen.
  • Verbringungsverbot: Geflügel, Eier und Nebenprodukte dürfen vorerst nicht aus den Beständen verbracht werden.

Weitere Einschränkungen

  • Hunde und Katzen: In den betroffenen Gebieten dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei umherlaufen.
  • Jagd und Veranstaltungen: Die Jagd auf Federwild ist untersagt. Geflügelmärkte und ähnliche Ausstellungen sind verboten.

Hinweis: Verstöße gegen diese Anordnungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.


Die vollständige Allgemeinverfügung inklusive aller betroffenen Orte und detaillierter Verhaltensregeln finden Sie hier als PDF-Dokument.

  • Allgemeinverfügung Geflügelpest

03.03.2026